Wie beantrage ich eine medizinische Reha aufgrund meiner Migräne?

Eine medizinische Rehabilitation wird nur nach einer OP oder im fortgeschrittenen Alter durchgeführt, denken Sie? Weit gefehlt! Sie soll helfen, eine Erkrankung zu bewältigen und vor allem langfristig die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen (Reha vor Rente – präventiver Ansatz). Sie soll die körperlichen und geistigen Fähigkeiten eines Patienten so weit wie möglich stabilisieren/verbessern und helfen, eine Behinderung oder Berufsunfähigkeit möglichst zu vermeiden.

Eine Reha ist also ein aktiver Part zur Erhaltung Ihrer Arbeitsfähigkeit trotz chronischer Erkrankung und damit ein Stück Selbstfürsorge!

Leben und Arbeiten mit Migräne

Eine medizinische Rehabilitation wird nur nach einer OP oder im fortgeschrittenen Alter durchgeführt, denken Sie? Weit gefehlt! Sie soll helfen, eine Erkrankung zu bewältigen und vor allem langfristig die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen (Reha vor Rente – präventiver Ansatz). Sie soll die körperlichen und geistigen Fähigkeiten eines Patienten so weit wie möglich stabilisieren/verbessern und helfen, eine Behinderung oder Berufsunfähigkeit möglichst zu vermeiden.

Eine Reha ist also ein aktiver Part zur Erhaltung Ihrer Arbeitsfähigkeit trotz chronischer Erkrankung und damit ein Stück Selbstfürsorge!

Wo Sie den Antrag stellen, hängt von Ihrem Erwerbsstatus ab. Sind Sie erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ist der Kostenträger für die Reha-Maßnahme in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. (DRV)

Grundsätzlich haben auch alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, also Rentner:innen, mitversicherte Ehepartner:innen, Kinder und Jugendliche, Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jedoch nur, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

Je nach beruflicher Situation und der Ursache der Erkrankung können auch andere Kostenträger involviert sein: die Unfall- oder die Pflegeversicherung, Alterssicherung der Landwirte, die Träger der Kriegsopferversorgung, das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger können in Betracht kommen. Bei Privatversicherten entscheidet der Versicherungsvertrag, ob eine Reha-Maßnahme vom Krankenversicherer übernommen wird.

Neben den Unterbringungskosten werden auch die Kosten für die An- und Abreise und den Gepäcktransport übernommen, Sie zahlen in der Regel nur die Zuzahlung von 10€ pro Tag dazu (je nach Kostenträger und Art der Reha).

Üblicherweise dauert eine Reha drei Wochen. Während der Reha wird je nach Erreichung Ihres Rehaziels und Ihrem Gesundheitszustand mit Ihnen gemeinsam entschieden, ob eine Verlängerung sinnvoll ist.

Hausarzt, Facharzt oder Betriebsarzt sind die ersten Ansprechpersonen für den Antrag. Sie können überlegen, ob die Reha ambulant (also in einer Reha-Klinik in der Nähe Ihres Wohnorts, wobei Sie dann täglich in die Klinik fahren) oder stationär (mit Unterbringung in einer Reha-Klinik) sinnvoller ist. Nehmen Sie am besten die Formulare zum Termin mit, da auch der Arzt/die Ärztin etwas ausfüllen muss.

Antragsformulare gibt es zum Beispiel von der DRV online oder zum Ausdrucken, bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen und Versicherungsämtern. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, welche Formulare für Sie wichtig sind, unterstützt die Fachstelle für Teilhabeberatung (EUTB) Sie bei der Beantragung. Sie ist bundesweit auch vor Ort mit Servicestellen vertreten.

Wichtig: Ein Antrag muss durch Sie selbst gestellt werden. Ihr behandelnder Arzt unterstützt Sie lediglich. Dabei ist es sinnvoll, sich auf eine Diagnose zu konzentrieren – auch wenn Sie ggf. mehrere Erkrankungen haben. So hat Ihr Antrag bessere Chancen auf Genehmigung.

Im Reha-Antrag muss der behandelnde Arzt/Ärztin begründen, warum die Reha medizinisch notwendig ist. Fügen Sie so viele Befundberichte bei, wie Sie vorliegen haben. Je ausführlicher die medizinische Notwendigkeit begründet und dokumentiert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reha genehmigt wird.

Wichtig: es sollte deutlich werden, wie sich Ihre Erkrankung auf Ihre alltäglichen Aktivitäten auswirken. Am besten ist es, wenn Sie Ihre Einschränkungen im beruflichen Alltag beschreiben. Der Schwerpunkt sollte auf einer bestimmten Diagnose und deren Reha-Ziel liegen: worin erfahre ich Einschränkungen und was würde ich gerne mit einer Reha erreichen, um meine Gesundheit zu verbessern/zu erhalten? Wenn Sie viele Erkrankungen angeben, kann das Ziel der Rehabilitation unklar sein und dies kann ein Ablehnungsgrund sein.

Sehr relevant ist der Selbstauskunftsbogen, den Sie am besten sorgfältig ausfüllen. Legen Sie ausführlich dar, warum die Reha aus Ihrer Sicht notwendig ist, welche Erwartungen Sie daran haben und dass Sie motiviert sind, Ihren Anteil zum Gelingen der Reha beizutragen.

Sie können sich die Reha-Klinik grundsätzlich selbst aussuchen, sofern sie für die jeweilige Erkrankung geeignet ist und ein Versorgungsvertrag mit Ihrem Kostenträger besteht (Wunsch- und Wahlrecht). Neu seit Juli 2023 ist das Vorschlagsrecht: Versicherte können sich auf konkrete Rehabilitationseinrichtungen und/oder auf bestimmte Eigenschaften von Rehabilitationseinrichtungen beziehen. Der Kostenträger prüft, ob die Einrichtung geeignet ist. Ebenso können Sie Wünsche und Anforderungen an die Reha formulieren: zum Beispiel zum Ort und dem Beginn der Reha. Am ehesten finden Ihre Wünsche Anklang, wenn die Wahl medizinische oder persönliche Gründe hat. Hierzu zählen zum Beispiel Spezialisierungen der Behandlung und Therapie für Ihr Krankheitsbild, behandelte Nebendiagnosen, eine vorteilhafte Umgebung, die Mitnahme von Begleitpersonen, räumlicher Abstand. Im Sozialgesetzbuch IX ist gesetzlich verankert, dass die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie, die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt werden sollen. Formulare zum Wunsch- und Wahlrecht finden sich z.B. bei den meisten Rehakliniken online oder bei der DRV Bezeichnung G0100).

Gegen einen abgelehnten Reha-Antrag oder einen nicht berücksichtigten (begründeten) Wunschort können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder notfalls Klage erheben.

Übrigens: Sie sind in der Regel während der gesamten Reha finanziell abgesichert. In den ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung zahlt Ihr Arbeitgeber Lohnersatz wie bei einer Krankschreibung.
Wenn während der Zeit der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme kein Einkommen wie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorhanden ist, kann auf Antrag ein Übergangsgeld gezahlt werden. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem vorhergehenden Erwerbseinkommen und beträgt etwa zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens.

Wenn eine Reha-Maßnahme erfolglos war, d.h. wenn der Rehabilitand auch danach nicht ausreichend erholt ist und nicht arbeiten kann, wird der Rehabilitationsantrag in einen Rentenantrag umgedeutet.

Der Patient kann dieser Umdeutung widersprechen.

 

Weiterführende Links:

  • Kliniken der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.
  • Auflistung von Reha-Kliniken von Rehakliniken.de
  • Vertragskliniken Ihrer Krankenkasse erfragen Sie am besten direkt dort.

 

Quellen:

Tipp der MigräneLiga: