Behindert?! Schwerbehindert?! Durch Migräne?! Kann das sein?

Von der Bedeutung einer anerkannten Schwerbehinderung für das Arbeitsleben

Vielleicht geht es Ihnen bei diesem Gedanken so wie vielen Betroffenen. Es klingt zunächst befremdlich. Man kann den Begriff Behinderung nicht so recht mit sich selbst in Verbindung bringen. Das liegt vermutlich daran, dass wir zwar vage Vorstellungen von der Bedeutung haben, diese aber mit der aktuellen Realität nichts gemeinsam haben. Daher hier ein paar Fakten:

Leben und Arbeiten mit Migräne

2021 lebten in Deutschland 7,8 Mio. Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Das sind 9,4 % der Bevölkerung. 90% dieser Behinderungen sind auf eine Krankheit zurückzuführen, nur wenige sind angeboren oder z.B. durch Unfälle bedingt. Die Zahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung steigt demzufolge mit zunehmendem Alter an. (Quelle: destatis).

In der Sozialgesetzgebung SGB IX wird definiert: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht …“

Migräne ist eine chronische neurologische Erkrankung, die sich bei Betroffenen schwerwiegend behindernd auswirkt, auch auf das Arbeits- und Sozialleben. Benachteiligt gegenüber gleichaltrigen Gesunden fühlt man sich durch Migräne auch. Da ist es doch naheliegend, hier von einer Behinderung oder je nach Ausprägung sogar von einer Schwerbehinderung zu sprechen.

An einigen Stellen kann es entlastend und unterstützend wirken, einen amtlich anerkannten Status als schwerbehindert zu erreichen, besonders im Arbeitsleben. Es ist dazu notwendig, einen Antrag (online verfügbar) an das örtliche Versorgungsamt zu stellen. Dort wird nach Aktenlage (Befunde behandelnder Fachärzte, Entlassungsbericht einer Rehaklinik, Migränekalender etc.) darüber entschieden. Bekommt man einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt, dann handelt es sich um eine Schwerbehinderung und man kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit einem GdB von 30 kann man zumindest Schwerbehinderten im Arbeitsleben gleichgestellt werden. Bekommt man weniger als 30 anerkannt, so kann man Widerspruch einlegen und bei fortschreitender Erkrankung einen Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag) stellen. Man ist aber nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft darüber zu geben.

Wichtig und nützlich ist die anerkannte Schwerbehinderung für einen besonderen Schutz im Arbeitsleben und für die vielfältigen Nachteilsausgleiche, auf die man dann einen Anspruch hat, abhängig von Art und Schwere der Behinderung, z.B.

  • besondere Berücksichtigung der Bewerbung für einen Arbeitsplatz und bevorzugte Einstellung
  • besonderer Kündigungsschutz
  • das Recht auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
  • begleitende Hilfen für das Arbeitsleben
  • Befreiung von Überstunden
  • 5 Arbeitstage Sonderurlaub zusätzlich zum Jahresurlaub, bezogen auf eine 5-Tage-Woche
  • Möglichkeit zeitlich vorgezogener Berentung

Eine ausführliche Zusammenstellung der Nachteilausgleiche und weitere hilfreiche Hinweise für das Berufsleben mit einer Schwerbehinderung finden Sie im Internet in einem Beitrag von Jochen Radau, Sozialpädagoge an einer Beratungsstelle für MS Erkrankte in Würzburg.

Wir weisen mit dem hier angezeigten Link gerne darauf hin und bedanken uns für die freundliche Genehmigung.

https://schwerbehinderung-vorteile.de/arbeit-berufsleben-nachteilsausgleiche