Einen Beschäftigungssicherungszuschuss (früher: Minderleistungsausgleich), das heißt einen Lohnkostenzuschuss können Unternehmen als laufende finanzielle Unterstützung für Mitarbeitende mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung erhalten. Dieser Zuschuss soll außergewöhnlich hohe Belastungen abfedern, die aufgrund der Behinderung des Beschäftigten bestehen. Er kann auch für Beamte gewährt werden.

mehr lesen